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Wohnfläche richtig berechnen – Grundlagen der Wohnflächenverordnung

Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Bezugsgrößen beim Kauf, Verkauf und bei der Miete – schließlich rechnen viele in Euro pro Quadratmeter. Doch nicht jede Fläche zählt voll. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt den Rahmen vor.

Was voll, anteilig oder gar nicht zählt

  • Voll (100 %): Räume mit mindestens 2 m Raumhöhe
  • Anteilig (50 %): Flächen mit 1 bis unter 2 m Höhe (z. B. unter Dachschrägen)
  • Gar nicht: Flächen unter 1 m Höhe
  • Balkone/Terrassen: in der Regel 25 %, höchstens 50 %
  • Nicht zur Wohnfläche: Keller, Heizungsraum, Garage, Dachboden (Abstellraum)

Warum die Wohnfläche so wichtig ist

Eine zu hoch angegebene Wohnfläche kann beim Verkauf zum Streitpunkt werden und im Mietverhältnis sogar Mietminderungen nach sich ziehen. Umgekehrt verschenken Sie Geld, wenn anrechenbare Flächen fehlen. Eine saubere Wohnflächenberechnung schafft Vertrauen und schützt vor späteren Diskussionen.

Häufige Fragen

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?+

Balkone und Terrassen zählen nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu 25 %, in besonderen Fällen bis zu 50 % – nie voll.

Gehört der Keller zur Wohnfläche?+

Nein. Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und reine Abstellflächen zählen nicht zur Wohnfläche.

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